Häufig gestellte Fragen zu unserem Freiwilligendienst

Hier haben wir für dich einige Fragen zu unseren Freiwilligendiensten im In- und Ausland zusammengestellt. Falls deine Frage nicht dabei sein sollte, kannst du uns auch kontaktieren.
Wir stehen dir in einem persönlichen Gespräch sehr gerne zur Verfügung.

 

FAQ für deinen Freiwilligendienst in Deutschland

Allgemeines
Arbeitszeiten und Arbeitsunterlagen
Bewerben
Einsatzstellen
Finanzielles
Seminare und pädagogische Begleitung
Urlaub
Versicherungen und Verträge
Allgemeines

Ein Freiwilligendienst über die Freunde dauert i.d.R. 12 Monate. In Absprache mit den Einsatzstellen kann im Ausnahmefall die Dauer des Dienstes verkürzt oder verlängert werden.

Der Freiwilligendienst beginnt meist im August/ September eines jeden Jahres. Ein Quereinstieg ist möglich.

Ja. Ein Freiwilligendienst über die Trägerorganisation Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. steht allen Interessierten offen. Der Schwerpunkt der Einsatzstellen der Freunde liegt auf Waldorf(nahen) Einrichtungen.

Du kannst einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) in jedem Lebensalter, im FSJ und FÖJ bis 27 Jahre machen.

Bei Dienstantritt musst du deine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Bereits seit 2006 betreuen die Freunde Freiwillige aus dem Ausland bei ihrem Freiwilligendienst in Deutschland über das Incoming. Das ist auch in Zukunft möglich. Hier erfährst du mehr.

Eine amtsmedizinische Untersuchung oder ein Gesundheitszeugnis ist für bestimmte Einsatzstellen notwendig. Das Gesundheitszeugnis wurde 2001 durch eine „amtsärztliche Belehrung“ ersetzt. Die Belehrung nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz §43 IfSG wird von der örtlichen Gesundheitsbehörde oder von einem dafür zugelassen Arzt durchgeführt und ausgestellt. Die Kosten hierfür übernimmt die Einsatzstelle.

Arbeitszeiten und Arbeitsunterlagen

Das FSJ, FÖJ oder der BFD wird ganztägig abgeleistet. Die Arbeitszeiten sind an die Notwendigkeiten der Einsatzstellen angepasst. Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sind durchaus möglich. Das FSJ wird als ganztägige praktische Hilfstätigkeit geleistet, i.d.R. besteht eine Fünf-Tage-Woche und 38,5 Stunden Arbeitszeit. Für Freiwillige über 27 Jahre kann der Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden pro Wochen geleistet werden.

  • Mitgliedsbescheinigung Deiner Krankenkasse
  • Bescheinigung vom Finanzamt über die steuerliche Behandlung
  • Sozialversicherungsausweis
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ggf. eine amtsärztliche Belehrung, ggf. Gesundheitszeugnis
Bewerben

WICHTIGER HINWEIS:  Verwende bei allen Bewerbungen und bei Briefwechseln mit Ämtern u.s.w. nur Kopien! Immer wieder geht Post verloren, daher gib bitte deine Originale nie aus der Hand!

  • Bewerben kannst du dich direkt über das Bewerbungsportal der Freunde oder
  • direkt über eine Einrichtung

Prinzipiell gilt, dass die Freunde dich bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle unterstützen. Dies heißt, du bekommst von uns weitere Einsatzstellen angeboten, bei denen du dich bewerben kannst.

Du solltest auf jeden Fall davon ausgehen, dass du MitbewerberInnen der Freunde sowie teilweise auch von anderen Trägerorganisationen hast. Genau wie du einen großen Einfluss darauf hast, an welche Einsatzstelle deine Bewerbung weitergeleitet wird und nicht einfach einen Platz zugewiesen bekommst, treffen auch die Dienststellen eine eigene Auswahlentscheidung.

Grundsätzlich ist dies möglich. Die Entscheidung über einen gemeinsamen Einsatz liegt jedoch bei den Einsatzstellen.

Einsatzstellen

Einrichtungen, die mit den Freunden in den Freiwilligendiensten kooperieren, arbeiten auf Grundlage der Waldorfpädagogik oder fühlen sich der Waldorfpädagogik verbunden.

Die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. vermitteln Freiwillige in heilpädagogische und sozialtherapeutische Einrichtungen, in Waldorfkindergärten, Horte und Waldorfschulen, in die Altenhilfe, in Krankenhäuser und in Projekte der biologisch-dynamischen Landwirtschaft.

Bei den Freunden kannst du in ganz Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst und in den meisten Bundesländern ein Freiwillig Soziales Jahr absolvieren. Das Freiwillige Ökogische Jahr (FÖJ) bieten wir in Baden-Württemberg und Hessen an.

Finanzielles

Das FSJ und FÖJ wird als ganztägige Hilfstätigkeit mit einer normalen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden geleistet. Du stellst deine volle Arbeitskraft der Einsatzstelle zur Verfügung, sodass die Einrichtung eine Nebentätigkeit genehmigen muss. Für Teilnehmer, die älter sind als 27 Jahre, kann der BFD auch in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden geleistet werden. Eine Nebentätigkeit ist daher erlaubt. Bei einer Vollzeitbeschäftigung braucht es wie im FSJ eine Genehmigung für einen Nebenjob durch die Einrichtung.

Zu den Leistungen während des Freiwilligendienstes siehe "Programmübersicht BFD und FSJ"

Die Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) wird für die Dauer der Teilnahme am FSJ weitergezahlt.

Seminare und pädagogische Begleitung

Die Freunde stehen dir bei allen anfallenden Fragen rund um deine Bewerbung - seien es bspw. Fragen zu einer geeigneten Einsatzstelle, zum Thema Kindergeld, Nebenjobs u.v.m. - jederzeit gerne zur Verfügung. In den ersten Wochen findet ein Einführungsseminar statt, in welchem du umfangreich auf deinen Einsatz vorbereitet wirst und weitere detaillierte Informationen erhältst. Neben organisatorischen Hilfestellungen sorgen die Freunde für die pädagogische Begleitung während deines Freiwilligendienstes. Solltest du in irgendeiner Form Probleme/Krisen bspw. mit der Dienststelle o.A. haben, unterstützen und beraten die pädagogischen MitarbeiterInnen der Freunde dich mit Rat und Tat.

In FSJ und BFD sind 25 Seminartage pro Freiwilligenjahr obligatorisch. Verlängerst oder verkürzt du deinen Dienst, fällt pro Monat ein zusätzlicher Seminartag an bzw. weg.

Eine Beschreibung der voraussichtlichen Seminarinhalte findest du in Kürze hier. Die Freiwilligen sind angehalten, an der Gestaltung der Seminare mitzuwirken und diese nach Ihren Bedürfnissen mitzugestalten.

Das Spezifische im FSJ und BFD ist eine Begleitung deines Freiwilligendienstes durch eine dritte Partei, dem sogenannten Träger. Der Träger ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung, die Seminararbeit und die Begleitung z.B. in Krisen. In der Einsatzstelle steht dir eine Fachkraft als AnleiterIn für die Praxis zur Verfügung.

Urlaub

Dir steht während des Freiwilligendienstes mindestens 26 Tage Urlaub zu. Dauert das FSJ/FÖJ der BFD mehr oder weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 auf- bzw. abgerundet. Der Urlaub ist im dienstlichen Interesse der Einsatzstelle zu nehmen.

Zu den Seminarzeiten kann kein Urlaub genommen werden.

Wer während des FSJ Kinder- und Jugendfreizeiten betreut, kann hierfür Sonderurlaub erhalten.

Versicherungen und Verträge

Du bist gesetzlich sozialversichert, d.h. die Einsatzstelle übernimmt die Beiträge für die: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Des Weiteren bist du während deiner Arbeitszeit unfall-und haftpflichtversichert.

Mit Beginn des Freiwilligendienstes kannst du nicht mehr über deine Eltern mitversichert sein. Du musst dich selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl anmelden. Während des Dienstes kannst du einen Antrag auf Freistellung für die Zuzahlung zu Arznei-, Verbands- und Heilmittel stellen. Wenn du nach deinem Freiwilligendienst ein Hochschulstudium aufnehmen möchtest, empfehlen wir, dass du dich bereits vor der Aufnahme des Dienstes von einer Krankenkasse beraten lässt, unter welchen Voraussetzungen ein Befreiungsrecht von der studentischen Pflichtversicherung besteht, wenn mit Beginn des Studiums beabsichtigt wird, einen privaten Krankenversicherungsschutz (z.B. über die beihilfeberechtigten Eltern) wieder aufzunehmen.

Die Freiwilligen, die Einsatzstelle und der Träger schließen vor Beginn des freiwilligen Dienstes eine schriftliche Vereinbarung (ähnlich einem Arbeitsvertrag) ab.

Im Bundesfreiwilligendienst wird ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Freiwilligen geschlossen. Zusätzlich schließen Freiwillige, Einsatzstelle und die Freunde eine Vereinbarung ab.

Alle drei Vertragsparteien (die Freiwilligen, die Einsatzstellen und die FSJ-Träger) haben das Recht, eine vorzeitige Kündigung auszusprechen.

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FAQ für deinen Freiwilligendienst im Ausland

Allgemeines
Ablauf und Ausreise
Bewerbung
Einsatzstellen
Finanzielles
Seminare und Vorbereitung
Versicherung
Visa
Allgemeines

Ja. Ein Freiwilligendienst über die Trägerorganisation Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. (Freunde) steht allen Interessierten offen. Es kann sein, dass einzelne Einsatztsellen bevorzugt Waldorfschüler*innen für einen Freiwilligendienst auswählen. Der Anteil an ehemaligen Waldorfschüler*innen unter den Teilnehmer*innen liegt derzeit bei ca. 20 %.

Für die staatlich geförderten Auslandsprogramme Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) und weltwärts gilt ein Höchstalter von 27 bzw. 28 Jahren. Beim Europäischen Solidaritätskorps von 30 Jahren. Bei Dienstantritt im Ausland musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Ja. Es ist möglich, über die Freunde einen Freiwilligendienst in Deutschland zu leisten. Alle Infos dazu erhältst du hier. Das Programm Incoming wendet sich ausschließlich an internationale Freiwillige (d.h. Freiwillige aus dem Ausland), die einen Freiwilligendienst in Deutschland absolvieren möchten. Zum Incoming geht es hier.

Grundsätzlich ist das möglich. Die Einsatzstelle sollte in dem Fall mehr als 3 Plätze anbieten. Die letzte Entscheidung darüber liegt jedoch bei den Einsatzstellen.

In der Regel werden bestimmte Impfungen lediglich empfohlen. Diese sind also nicht vorgeschrieben, können jedoch dennoch äußerst sinnvoll oder notwendig sein. In einigen Ländern, in denen die Freunde Freiwilligendienste anbieten, sind besondere Impfungen für die Einreise vorgeschrieben. Bitte erkundige Dich schon einige Monate vor Deiner Ausreise bei deinem Arzt und auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, welche zusätzlichen Impfungen du benötigst. Auch die Webseite "fit for travel - Gesund auf Reisen" sowie verschiedene Tropeninstitute geben Empfehlungen zu Impfungen. Das Thema Gesundheitsvorsorge ist, in Abhängigkeit vom Einsatzland, auch über die Frage von Impfungen hinaus ernst zu nehmen.

Die Teilnahme an einem der von den Freunden angebotenen staatlich geregelten Freiwilligendienste kann sich positiv auf die Studienplatzvergabe auswirken. Wir empfehlen dir, dich vorab bei den infragekommenden Hochschulen zu vergewissern, dass diese deinen Freiwilligendienst anerkennen.
Erfahre hier mehr Infos zu den Regelungen und einen Musterbrief für deine Hochschule.

Ablauf und Ausreise

Ein Freiwilligendienst über die Freunde dauert in der Regel 11 oder 12 Monate.

Die Ausreise ist in der Regel von Juli bis Oktober möglich. Vor der Ausreise nimmst du an einem Vorbereitungsseminar teil. Bitte plane diese Zeit mit ein.
Das konkrete Startdatum deines Dienstes wird zwischen dir und deiner Einsatzstelle jeweils vereinbart. Dabei können Gegebenheiten wie der Beginn des Schuljahres oder andere Faktoren eine Rolle spielen.

Nachdem du dich bei der Trägerorganisation Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. erfolgreich beworben hast, erhältst Du von den Freunden Zugang zu unserem Bewerbungsportal, das alle weiteren Schritte deiner Bewerbung unterstützt. Hier kannst du Favoritenlisten erstellen und dich immer bei zwei Einsatzstellen gleichzeitig online bewerben. Parallel dazu baust du deinen Unterstützerkreis auf. Wenn du von einer Einsatzstelle eine Zusage erhältst, füllt diese einen Verbindlichen Vertrag (Partner Project Agreement) aus. Nun beginnt auch die Zeit der organisatorischen Vorbereitungen (Vertrag, Zusendung von Unterlagen, Reisebuchung, Visaantrag). Vor der Ausreise nehmen alle Freiwilligen an einem Vorbereitungsseminar teil. Im Anschluss an das Vorbereitungsseminar ist eine Ausreise möglich. Nach Antritt des Freiwilligendienstes im Ausland, begleiten wir als Freunde dein Freiwilligenjahr im Ausland. Wir stehen dir bei eventuell entstehenden Fragen oder Problemen jederzeit zur Verfügung. Während der Dienstzeit im Ausland nimmst du entweder an dienstbegleitenden pädagogischen Veranstaltungen oder an einem Zwischenseminar im Gastland teil. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes findet ein Rückkehrseminar statt sowie gegebenenfalls ein Engagementkolleg.

Bewerbung

WICHTIGER HINWEIS: Wenn Unterlagen ausdrücklich im Original angefordert werden, so kopiere diese für Dich bevor du sie versendest.

Nein, die gibt es eigentlich nicht!
Prinzipiell kannst Du dich bei den Freunden jederzeit bewerben. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, sich so frühzeitig wie möglich zu bewerben (am besten zwölf bis neun Monate vor Dienstbeginn), da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Freiwilligenplätze mit der Zeit deutlich abnimmt.

Um über die Freunde als Trägerorganisation einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren zu können, musst du zunächst unseren Bewerbungsbogen online ausfüllen. Dieser wird über das Online-System an uns weitergeleitet und nach wenigen Tagen erhältst du eine Rückmeldung und einen Zugang zum Onlineportal von uns per E-Mail. Bitte checke deinen Spam-Ordner wenn dies nicht der Fall sein sollte!

Nach dem Eingang deiner vollständigen Bewerbung wird diese von den Freunden geprüft. Nach der Prüfung erhältst du - wenn alles passt - nach wenigen Tagen eine Trägerzusage. Damit verbunden ist der Zugang zu unserem Online-Bewerbungsportal, den du per E-Mail erhältst. Im Onlineportal kannst du dir dann aus allen unseren über 300 Einsatzstellen weltweit mehrere auswählen. Anschließend bewirbst du dich über das Onlineportal direkt bei den von dir ausgewählten Stellen im Ausland. Deine Einsatzstellenauswahl kannst du gerne auch mit einer Mitarbeiterin der Freunde besprechen, bevor du die Bewerbungsunterlagen an die EInsatzstelle direkt versendest. Nachdem du auch eine Zusage einer Einsatzstelle aus dem Ausland erhalten hast, kann der Freiwilligendienst in aller Regel stattfinden.

Grundsätzlich entscheiden bei den Freunden sowohl die Freiwilligen selbst, als auch die Einsatzstellen über die Platzzusage. Daher bewirbst du dich über unser Onlineportal direkt bei den Einsatzstellen im Ausland für einen Platz. Die Bereitschaft, dich für einen Freiwilligendienst aufzunehmen, teilt die Einsatzstelle dir mit der Zusendung einer Vorläufigen Projektvereinbarung (Preliminary Project Agreement) über das Onlineportal mit.

Es kann sein, dass du auf dem Weg zu deiner Wunsch-Stelle auch einzelne Absagen bekommst. Das ist kein Grund aufzugeben. Zum einen bewirbst du dich bei uns immer gleichzeitig bei zwei Stellen deiner Wahl. Außerdem kann du, falls du mehrere Absagen erhalten solltest, dir im Onlineportal neue Einsatzstellen aussuchen und dich erneut bewerben.

Gut zu wissen: Wenn du offen und flexibel bist bezüglich deiner Einsatzstelle und nicht gleich aufgibst, hast du bei uns sehr gute Chancen auf einen Platz! Erfahrungsgemäß gibt es immer noch Möglichkeiten unter unseren über 700 Einsatzplätzen weltweit. Sprich uns gerne einfach direkt an.

Es empfiehlt sich, nachdem die Bewerbung über das Onlineportal an die Einsatzstelle weitergeleitet wurde, auch direkt telefonisch und/oder per E-Mail Kontakt mit der Einsatzstelle aufzunehmen und alle offenen Fragen zu klären.

Bei der Platzzusage (Partner Project Agreement) handelt es sich um ein Vertrags-Angebot von Seiten der Einsatzstelle an dich. Wenn du das Angebot annimmst, gehst du mit der Einsatzstelle einen verbindlichen Vorvertrag ein. Die Platzzuage enthält Angaben zu dem geplanten Dienst. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, kläre deine Fragen zum Partner Project Agreement bitte gleich mit den für dich zuständigen Mitarbeiter*innen bei den Freunden. Sobald du deine Platzzusage angenommen hast, beginnen wir von den Freunden die ersten Schritte zur Vorbereitung deines Freiwilligendienstes. Du erhältst von uns eine entsprechende Nachricht und weitere Unterlagen.

Da du dir im Vorfeld zwei Einsatzstellen ausgesucht hast, wird davon ausgegangen, dass in der Regel die erste Platzzusage angenommen wird. Selbstverständlich wird deine Zustimmung abgewartet, bevor andere Einsatzstellen die Mitteilung bekommen, dass du nicht mehr als Bewerber*in zur Verfügung stehst.

Prinzipiell gilt, dass die Freunde dich bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle tatkräftig unterstützen. Nach Absagen solltest du nicht sofort aufgeben, du bekommst die Möglichkeit, dich bei weiteren Einsatzstellen zu bewerben und gemeinsam finden wir sicher eine tolle Alternative!

Ja. Du solltest auf jeden Fall davon ausgehen, dass du Mitbewerber*innen der Freunde, sowie Mitbewerber*innen aus anderen Ländern hast. Genauso wie du entscheiden kannst, bei welchen Einsatzstellen du dich bewirbst, und genauso wie du nicht einfach einen Platz zugewiesen bekommst, treffen auch die Einsatzstellen eine eigene Entscheidung.

Einsatzstellen

Einrichtungen, die mit uns Freunden im Bereich der Freiwilligendienste zusammenarbeiten, arbeiten zum größten Teil auf Grundlage der Waldorfpädagogik und der Anthroposophie.

Die Freunde vermitteln Freiwillige in Schulen, Kindergärten, Einrichtungen für Kinder (Heilpädagogik) und Erwachsene (Sozialtherapie) mit Assistenzbedarf, Projekte der Jugendarbeit, Sozialarbeit  und der Entwicklungszusammenarbeit, in die Altenhilfe, in Kinderheime und in Projekte der biologisch-dynamischen Landwirtschaft.

Nein. Als Freunde bieten wir ausschließlich längere Freiwilligendienste im Ausland von in der Regel 11 oder 12 Monaten an. Ausführliche Informationen zu Workcamps erhältst du bei RAUSVONZUHAUS.

Finanzielles

Ja, die Fahrt- oder Flugkosten zu deiner Einsatzstelle im Ausland und zurück werden übernommen. Bei privaten Reisen während des Freiwilligendienstes musst du selbst die Kosten übernehmen.

Ja, in allen unseren staatlich geförderten Freiwilligendiensten erhältst du ein Taschengeld.

Monatlich bekommst du mindestens 100 Euro. Viele Einsatzstellen im Globalen Norden zahlen auch höhere Taschengelder, bis zu 350 Euro pro Dienstmonat.
Gut zu wissen: Außerdem bekommst du während deines Freiwilligendienstes weiter Kindergeld, wenn du nicht älter als 24 Jahre bist.

Ja. Bei allen Freiwilligendiensten im Ausland über uns Freunde erhältst du kostenfreie Unterkunft und Verpflegung.

Die Unterkunft und Verpflegung orientiert sich in der Regel an den landes- und ortsüblichen Standards. Dies bedeutet, dass sie hinreichend ist, jedoch insbesondere im Globalen Süden zum Teil sehr einfach sein kann. In seltenen Einzelfällen kann es individuell vereinbarte Ausnahmen geben, bei denen ein*e Freiwillige*r zur Unterkunft und Verpflegung beiträgt. Dies ist jedoch nicht der Regelfall und nur möglich, wenn es keine besondere Belastung für den*die Freiwillige*n bedeutet.

Ja, du bekommst während deines Freiwilligendienstes weiter Kindergeld, wenn du nicht älter als 24 Jahre bist.

Sowohl beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) als auch beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts wie auch beim ESK hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld.

Ein Unterstützerkreis ist ein Kreis von Menschen aus deinem Umfeld oder darüber hinaus, die deinen Freiwilligendienst ideell begleiten und mit Spenden in den Förderfonds Freiwilligendienste dazu beitragen, dass wir Freunde Freiwilligendienste durchführen können. Der Unterstützerkreis wird von den Freiwilligen selbst aufgebaut. Wir geben dir rechtzeitig ausführliche Informationen und Hilfestellungen, wie Du beim Aufbau Deines Unterstützerkreises vorgehen kannst. Eine ausführlichere Erläuterung zum Unterstützerkreis findest Du hier.

Zusätzliche Kosten können z.B. für Visa, Impfungen und für Fahrten zu Seminaren anfallen.

Weitere Infos zu den Kosten und der Finanzierung des Freiwilligendienstes findest du hier.

Seminare und Vorbereitung

Wir als Freunde stehen dir bei allen Fragen rund um deine Bewerbung jederzeit zur Verfügung, seien es beispielsweise Fragen zum Thema Kindergeld, Visum und was sonst noch wichtig ist.

Neben organisatorischer Unterstützung begleiten wir als Freunde dich auch pädagogisch vor, während und nach deinem Freiwilligendienst. Solltest du also in irgendeiner Form Probleme zum Beispiel mit der Einsatzstelle haben, unterstützen dich unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen mit Rat und Tat.

Zur Vorbereitung auf dein Auslandsjahr findet ein Vorbereitungsseminar statt. Dabei setzt du dich zusammen mit anderen Freiwilligen praxisbezogen und methodisch vielseitig mit wesentlichen Themen des Dienstes auseinander. In allen Bereichen geht es dabei immer auch um eine Auseinandersetzung mit sich selbst.

Gut zu wissen: Unsere Seminare sind ganz anders als Schule. Was unsere Freunde-Seminare so besonders macht, erfährt du hier.

Versicherung

Während deines Freiwilligeneinsatzes im Ausland bist du unfallversichert, haftpflichtversichert und auslandskrankenversichert. Die Kosten der Versicherungen werden von den Freunden getragen. Bitte beachte aber, dass du für die Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Inland während der Zeit deines Freiwilligendienstes im Ausland selbst verantwortlich bist. Hierzu erhältst du von den Freunden Beratungshilfe.
Während der Seminare bist du über die Freunde unfall- und haftpflichtversichert.

Nein. Keines der Programme und die dazugehörigen Leistungen beinhalten die Rentenversicherung.

Ja. In unseren staatlich geförderten Freiwilligendiensten hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Waisenrente. Zum Nachweis des Anspruchs kann auf den Kindergeldbescheid zurückgegriffen werden.

Visa

In vielen Ländern benötigst du für Deinen Freiwilligendienst ein Visum. Bei anderen Ländern, vor allem in Europa, ist kein Visum notwendig. Nachdem du eine Zusage einer Einsatzstelle bekommen hast, erhältst du von den Freunden Informationen und Beratung zum Visum, auf Basis unserer Erfahrungswerte.

BITTE BEACHTE: Der Status "Freiwillige*r" in einigen Ländern ein spezielles Visum erfordert. Bitte beantrage daher auf keinen Fall ein Visum, ohne dich vorher ausreichend auf der Website der jeweiligen Botschaft informiert zu haben. Fehler bei der Visabeschaffung können gravierende Folgen haben. Die Verantwortung für die korrekte und rechtzeitige Visabeantragung liegt bei dir als Freiwilliger*m. Wir unterstützen dich dabei!

Die Kosten für dein Visum werden von dir übernommen.

Die Freunde sind dir bei der Beschaffung des Visums beratend behilflich, basierend auf unseren Erfahrungswerten vergangener Jahre. Du erhältst von uns nach deiner Platzzusage Informationen zur Visabeantragung für dein Gastland.

Die Visaerteilung erfolgt durch die entsprechenden Botschaften des Gastlandes. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung können sich von Jahr zu Jahr ändern.

Beantrage bitte kein Visum, ohne dich vorher ausreichend zu informieren. Halte gegebenenfalls Rücksprache mit uns Freunden. Viele Länder kennen kein Freiwilligendienst-Visum, da der Status „Freiwillige*r“ so nicht existiert. Hier gibt es bei der Visabeschaffung Sonderregelungen.